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Recruiting Vorsätze für 2016: Das sollten Sie beherzigen

 


Das Jahr 2015 geht zu Ende. Zeit, sich Gedanken zu machen, wie es 2016 weitergeht im Recruiting. Fest steht: Im Recruiting ist nichts mehr, wie es einmal war. Der Arbeitsmarkt hat sich gedreht, Arbeitgeber bewerben sich beim Arbeitnehmer – Grundlage ihrer Bewerbung ist und bleibt die Stellenanzeige. Diese gilt es an das einzelne Talent zu bringen. Haben Sie dahingehend bereits Ihre Recruiting Vorsätze für 2016 gemacht? Falls nicht: Hier ein paar Anregungen, zusammengestellt aus den Blogbeiträgen, die unseren Lesern am besten gefallen haben. 


 

Recruiting Vorsatz eins: Bewerber anschreiben – mit Sorgfalt!

Wir haben es ja eingangs bereits gesagt: Arbeitgeber bewerben sich bei Arbeitnehmern. Dazu gehört auch ganz klassisch ein Anschreiben zu verfassen. Natürlich nicht in Papierform und per Post, in aller Regel geht das per E-Mail vonstatten oder über Business Netzwerke wie Xing oder LinkedIn.

 

Hier die wichtigsten Tipps:

  • Nehmen Sie sich Zeit, ein Anschreiben zu verfassen
  • Einfach nur den  Link zu einer auf einem Jobportal wie StepStone, Jobware oder Monster geschalteten Stellenanzeige weiterzuleiten ist viel zu plump
  • Heben Sie sich stattdessen in ihrem Formulierungen  von der breiten Masse ab: Verwenden Sie ausgefeilte, originelle und vor allem fehlerfreie Sätze.
  • Beziehen Sie Ihre Mail auf den Lebenslauf des Kandidaten und zeigen ihm auf diese Weise, dass Sie genau ihn meinen.
  • Wählen Sie eine aussagekräftige Betreffzeile, damit die Nachricht gelesen wird. Mehr…

 

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Recruiting Vorsatz zwei: Reverse Recruiting – Recruiting einmal anders herum

Haben Sie schon mal über Reverse Recruiting nachgedacht? Hier gibt es inzwischen spezielle Portale, die Arbeitgeber im Recruiting Prozess unterstützen. Und so funktioniert’s vereinfacht gesagt:

 

  • Wechselbereite Kandidaten können in den Portalen ein Profil hinterlegen.
  • Unternehmen können in dem Pool nach spezifischen Qualifikationen, Wunscharbeitsort und Gehaltserwartung suchen.
  • Für Kandidaten und Unternehmen  gibt es je nach Anbieter Einstellungen, die das Zusammenkommen erleichtern oder sogar verhindern – je nach Vorlieben eines Kandidaten.
  • Talente können zum Beispiel genau festlegen, welche Unternehmen sich nicht bei ihnen bewerben dürfen.
  • Ist der Kontakt geebnet kann sich das Unternehmen mit einem passenden Anschreiben und dem Link zu der entsprechenden Stellenanzeige bewerben. Mehr…

 

Recruiting Vorsatz drei: Mitarbeiter abwerben – aber bitte legal!

Logisch! In einer Zeit, da Arbeitskräfte knapp sind, liegt es auf der Hand, zu schauen, ob sich bei der Konkurrenz nicht das ein oder andere Talent für das eigene Unternehmen begeistern lässt. Aber: Bei der Abwerbung von Mitarbeitern lauern Fallstricke, die es zu beachten gilt.

 

  • Telefonate sollten nicht im großen Stil während der Arbeitszeit des Wettbewerbers geführt werden. Denn in großer Zahl legt das die Arbeitskraft in nicht unerheblichem Maße lahm legt. Das ist illegal und alles andere als lauterer Wettbewerb!

 

  • Achten Sie als Arbeitgeber darauf, ob das Talent, auf das Sie Ihr Augenmerk gerichtet haben, eine Klausel über nachvertragliche Wettbewerbsverbote unterschrieben hat. In diesem Fall darf das Talent für eine gewisse Zeit nach dem Ausscheiden aus einer Firma nicht für den direkten Wettbewerb arbeiten. Meist ist das in Managerkreisen oder bei Mitarbeitern mit ausgeprägtem Spezialwissen der Fall.

 

  • Bei einer Zuwiderhandlung wird eine nachträgliche Wettbewerbertragsstrafe in einer zwischen dem Ex-Arbeitgeber und -Arbeitnehmer zuvor festgelegten Höhe fällig. Auch Schadenersatzansprüche können geltend gemacht werden. Mehr…

 

Recruiting Vorsatz vier: Formulierungen in Stellenanzeigen – bitte kein Kandidaten Phishing!

Ja, es wird zunehmend schwerer Kandidaten zu finden, die eine Stelle voll und ganz ausfüllen können. Und ja, man muss heutzutage als Arbeitgeber sich schon in der Formulierung von Stellenanzeigen von anderen abheben und zeigen: Man bietet mehr oder eine ausgefallenere Arbeitsatmosphäre. Man ist anders!

 

Aber aus Verzweiflung zu geschönten Formulierungen in Stellenanzeigen zu greifen, ist definitiv  keine Lösung. Im Gegenteil kann schamloses Kandidaten-Phishing fatale Folgen fürs eigene Image haben.

 

Denn was, wenn der Kandidat beim Vorstellungsgespräch herausfindet, dass all die gemachten Versprechen in der Stellenanzeige mit der Realität nur wenig gemein haben? Richtig: Dann ist er schneller abgesprungen, als der Recruiter “Arbeitsvertrag unterzeichnen” sagen kann. Und seinem seinem Beispiel werden auch andere folgen. Denn so etwas spricht sich über Social Media schnell herum und kann das Arbeitgeberimage ernsthaft beschädigen. Daher gilt: Bei der Formulierung von Stellenanzeigen ist Ehrlichkeit Trumpf! Mehr…

 

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Recruiting Vorsatz fünf: Die Todsünden der Stellenanzeigen vermeiden

Es gibt viele Todsünden beim Verfassen von Stellenanzeigen. Eine von ihnen betrifft Layout und Gestaltung des Stelleninserats.  Früher bestanden Stellenanzeigen aus langweiligen und unstrukturierten Textblöcken. Das war einmal. Denn inzwischen geht der Großteil der Kandidaten via über Tablet oder Smartphone auf Jobsuche. Seitdem hat sich bei der Gestaltung von Stellenanzeigen eine ganze Menge getan. Bitte keine BLEIWÜSTE!!!

 

  • Zugunsten der besseren Lesbarkeit auf kleinen Displays werden verstärkt Bulletpoints und Aufzählungen verwendet.
  • Binden Sie Bildmaterial ein und Videos.
  • Denken Sie an die mobilen Leser: veröffentlichen Sie die Stellenanzeige unbedingt im responsive Design, so dass sie auch über mobile Geräte problemlos darstellbar ist.
  • Gliedern Sie die Stellenanzeige durch strukturierende Reiter. Mehr…

 

So, nun aber erstmal einen guten Rutsch ins neue Jahr! Wir wünschen Ihnen ein 2016 voller Recruiting Erfolge!

 

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