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Arbeitgeberbewertungsportale: Schlechte Bewertung – und nun?

Die Angst in HR-Kreisen war vor einiger Zeit groß, als sich zu Arbeitgeberbewertungsportalen wie Kununu, Jobvoting und companize auch noch Glassdoor gesellte.  Mitarbeiter geben hier anonym Feedback über ein Unternehmen ab – mit Abstrahleffekt auf das Recruiting. Denn Kandidaten informieren sich hier über einen Arbeitgeber aus Arbeitnehmersicht. Und die geschalteten Stellenanzeigen eines Unternehmens können noch so sehr auf Hochglanz getrimmt sein. Wenn das Bild, das sich Bewerber über die Arbeitgeberbewertungsportale machen, nicht dazu passt, hat eine Firma schnell verloren. Doch eine schlechte Beurteilung ist noch nicht aller Tage Abend. Firmen haben durchaus die Chance, sich wieder ins rechte Licht zu rücken. 

 

 

ArbeitgeberbewertungsportaleEs liegt auf der Hand: Positive Bewertungen auf Arbeitgeberbewertungsportalen sind Gold fürs Arbeitgeberimage. Schließlich geben Mitarbeiter hier ein ungeschminktes Stimmungsbild ab. Wie ist die Firmenkultur? Wie das Miteinander der Mitarbeiter? Wo liegen die Schwachstellen? Was sollte verbessert werden? Das beeindruckt zunehmend mehr Talente, die auf Jobsuche sind. Daher ist es ratsam, immer einen Blick darauf zu haben, was in den Arbeitgeberbewertungsportalen über das eigene Unternehmen geschrieben wird. (Bild: tuenden / dollarphotoclub)

 

Arbeitgeberbewertungsportale: Was tun bei Kritik?

Denn “Negativschlagzeilen” ziehen durchaus noch größere Kreise als nur bei den Bewerbern. Schließlich haben auch Kunden, Investoren und nicht zuletzt die Medien einen Blick darauf. Aber wie darauf Einfluss nehmen, was über einen geschrieben wird? Geht das überhaupt? Ja, das geht! Denn Arbeitgeberbewertungsportale sind nicht zwingend als einseitiger Kommunikationskanal zu verstehen. Auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich zu äußern.

 

So kann man zum Beispiel einen Stellungnahme Account beantragen, wobei es – wie in anderen sozialen Kanälen auch – wenig ratsam ist, nur auf Kritik zu reagieren. Dann steht für den Leser schnell fest: Hier geht es nicht um einen realistischen Austausch, hier geht es allein um Image. Und spätestens das fällt dann wirklich negativ auf das Unternehmen zurück. Zum guten Ton gehört es daher auch, sich auch für nette Äußerungen zu bedanken.

 

Arbeitgeberbewertungsportale: Kritik ist nicht der Weltuntergang

ArbeitgeberbewertungsportaleBei kritischen Stellungnahmen gilt es, ruhig und besonnen zu reagieren. Selbst wenn diese vor Beleidigungen triefen, sollte arbeitgeberseitig immer ein neutraler, konstruktiver Ton angeschlagen werden. Nach dem Motto, man habe hier und da in der Tat Verbesserungsbedarf erkannt, der in die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt wird. Auch ein “Danke für die Hinweise” kommt nicht unbedingt schlecht. Das nimmt dem Kritiker den Wind aus den Segeln. Mit einem Partner, der konsequent ruhig und höflich bleibt, lässt es sich nunmal schlecht streiten. (tunedin / dollarphotoclub)

 

Gibt es bei der geäußerten Kritik Sachverhalte, die nicht zutreffen, lässt sich das entsprechend korrigieren. So zum Beispiel: “Nicht zutreffend ist, dass unser Betriebsklima zu wünschen übrig lässt. Natürlich kann in einem so großen Unternehmen wie unserem nicht jeder Mitarbeiter gleichermaßen bei seinen Bedürfnissen abgeholt werden. Im großen und ganzen bemühen wir uns aber um viel Menschlichkeit und ein enges Miteinander durch verschiedene Teambuilding Aktionen und gemeinsame Events. Auf unserer Facebookseite ist das anschaulich dokumentiert.” Facebook ist hierbei ein recht aussagekräftiges Argument, denn die Beweise werden gleich mitgeliefert, dass es sich um eine falsche Einschätzung handelt.
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Arbeitgeberbewertungsportale: Bloß keine juristischen Konsequenzen androhen

Ein absolutes No-Go ist dagegen, die Rechtskeule zu schwingen. Wer bei einem wenig nett gemeinten Post die Einleitung juristischer Schritte androht, bringt sich bei jedem Leser noch mehr ins Abseits. Denn indirekt bestätigt man, dass man den Vorwürfen nichts entgegen zu setzen hat und einem keine anderen Argumente einfallen, als mit der nächst höheren Instanz zu drohen. Das ist schwach!

 

ArbeitgeberbewertungsportaleUnd nun gibt es noch ein ganz heikles Thema im Umgang mit Arbeitgeberbewertungsportalen. Manche Firmen animieren ihre Mitarbeiter, Bewertungen zu verfassen. Das ist wenig ratsam. Denn zum einen hat es für die bestehende Belegschaft einen schalen Beigeschmack, wenn einen der Arbeitgeber dazu auffordert, die eigene Firma im Netz zu belobhudeln, obwohl man das selbst aus eigenen Stücken nicht tun würde. Entweder, weil man tatsächlich unzufrieden ist oder einfach nicht so netzaffin. Das wirkt doch dann reichlich gezwungen. (Bild: Tijuana / dollarphotoclub)

 

Zum anderen durchschaut diesen Trick auch der User recht schnell. Denn es fällt auf, wenn innerhalb einer kurzen Zeitspanne plötzlich viele positive Bewertungen stehen, wo vorher gähnende Leere herrschte. Dann liegt der Schluss nahe, dass diese Bewertungen nicht ganz ernst zu nehmen sind.


 

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