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Fünf Tipps: Wie formuliere ich eine Stellenanzeige abmahnsicher?

Potentielle neue Mitarbeiter werden auch heute überwiegend über Stellenanzeigen gesucht. Diese sollten professionell formuliert sein, abmahnsicher und einige wichtige Aspekte berücksichtigen. So müssen Stellenausschreibungen diskriminierungsneutral gestaltet werden. Ausdrücke wie etwa “jung und dynamisch” sind nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht erwünscht. Bevor Sie Ihre Stellenanzeige veröffentlichen, können folgende Tipps helfen, die richtige Formulierung zu finden.

 

 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten

Stellenanzeigen bedürfen einer diskriminierungsneutralen Formulierung. Nach dem AGG muss die Ausschreibung eines Arbeitsplatzes die im Gesetz verankerten Benachteiligungsverbote beachten. Dazu gehören Benachteiligungen wegen Rasse, Religion, Alter, Geschlecht, Behinderung, ethischer Herkunft, Weltanschauung oder sexueller Identität. Für die Arbeitgeber bedeutet das konkret, dass sie sich von lieb gewonnenen Formulierungen wie “nicht älter als”, “körperlich belastbar”, “zwischen 25 und 40”, “erfahrener alter Hase”, “wir suchen junge” usw. trennen müssen.

 

Generell dürfen Stellenanzeigen die abmahnsicher sind also keine Hinweise enthalten, dass Bewerber mit ganz bestimmten persönlichen Merkmalen gesucht werden bzw. nicht erwünscht sind. Ausschreibungen nur für weibliche Bewerber, nicht über einem bestimmten Alter, nur für Studenten usw. wären demzufolge unzulässig, da sie benachteiligen.

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Wenige Ausnahmen sind erlaubt

Grundsätzlich sind Ausnahmen nur dann erlaubt, wenn das erwünschte persönliche Merkmal aufgrund der Tätigkeit bzw. der Rahmenbedingungen eine wichtige berufliche Anforderung darstellt. Positive Maßnahmen wie etwa die Gleichstellung einer bestimmten Gruppe (zum Beispiel, um eine Frauenquote zu erreichen) lassen unmittelbare Diskriminierung zu.
Wird ein persönliches Merkmal in der Stellenanzeige angesprochen, so muss dieses durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt sein. Ein Beispiel dafür: die Anforderung der körperlichen Belastbarkeit, die Bewerbern mit Behinderung oder Frauen praktisch ausklammert.

 

Wer gegen die Verpflichtung zur neutralen Stellenausschreibung verstößt, muss keine unmittelbare Sanktionen befürchten. Eine nicht AGG-konforme Stellenanzeige kann aber ein abgelehnter Bewerber im Streitfall als Nachweis für seine Ansprüche nach dem AGG verwenden.

 

 

Diese Informationen gehören in eine Stellenanzeige

Bevor Sie Ihre Stellenanzeige veröffentlichen, stellen sie sicher, dass sie folgende Informationen beinhaltet:

  • Unternehmensbeschreibung: Dazu gehören Branche, Marktposition, vorhandene Standorte, Größe des Unternehmens.
  • Berufsbezeichnung: Titel der Stelle, wie beispielsweise Projektleiter, Buchhalter usw.
  • Tätigkeitsbezeichnung: Aufzählung der Tätigkeiten, Kompetenzen, Karrierechancen.
  • Persönliches Anforderungsprofil: Liste der für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Fachliche Anforderungen: Auflistung der erforderlichen Ausbildung und Berufserfahrung, wie etwa Studium, Fachweiterbildungen usw.
  • Leistungen: Listen Sie auf, was Sie dem Bewerber bieten. Dazu gehören leistungsgerechte Entlohnung, Aufstiegschancen usw.
  • Kontaktaufnahme: Wie sollte die Bewerbung erfolgen? Schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Kurzbewerbung.
  • Kontaktperson: Ansprechpartner (Name, Telefon, E-Mailadresse)

 

Fünf Tipps für die Gestaltung einer Stellenanzeige

Zusammengefasst können wir Ihnen folgende fünf Tipps ans Herz legen:

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachten, um die Stellenanzeige abmahnsicher und gesetzeskonform zu gestalten.
  • Auf den Punkt: Das Unternehmensprofil nur auf die Informationen beschränken, die für den Bewerber relevant sind.
  • Die Bedeutung des Jobtitels: Exotische Jobtitel wie “Human Resources Generalist” schrecken viele Bewerber ab. Lieber aussagekräftige Titel wie “Personalreferent für den Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung” verwenden.
  • Anforderungsprofil und Aufgabe exakt beschreiben.
  • Wir bieten … Die eigenen Leistungen wie Bezahlung oder Karrierechancen erwähnen.

Ansonsten gilt – kreativ sein. Auch per Video-Stellenanzeigen wird heute nach Bewerbern gesucht:

 

 

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