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Betriebsrente: Definition, Abschluss mit dem Arbeitsvertrag

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Betriebsrente: Definition

Die Betriebsrente oder auch betriebliche Altersvorsorge ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Grundrente und besonders durch ihre steuerlichen Vorteile attraktiv für Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer spart bis zu einer bestimmten Grenze Steuern sowie Sozialabgaben und erhält später je nach Vereinbarung einen Rentenzuschuss oder eine Kapitalauszahlung.

 

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Betriebsrente mit dem Arbeitsvertrag abschließen

Die Altersvorsorge von Mitarbeitern soll künftig bereits im Recruiting Prozess stärker in den Fokus rücken. Vielleicht sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Arbeitnehmern bereits mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages automatisch das Angebot für eine Betriebsrente zu unterbreiten. Neue Talente, die nicht an einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) interessiert sind, müssten  sich dann bewusst dagegen entscheiden, wenn sie nicht automatisch versichert werden wollen. Das ist eines der Ergebnisse des jüngsten “Rentendialogs”, zu dem die Ministerien für Arbeit und für Finanzen Vertreter von Verbänden und Sozialpartner eingeladen hatten. Doch was bedeutet das genau für Arbeitgeber? Und lässt sich dieser Zusatzaufwand so einfach stämmen?

 

Betriebsrente: Das Opting-out-Modell

Ein wichtiges Mittel, die Betriebsrente vor allem im Mittelstand zu verankern, ist aus Sicht der Experten das so genannte Opting-out-Modell. “Opting-Out ist gerade für den Mittelstand ein durchaus gangbarer Weg, der die Arbeitgeber zwar organisatorisch in die Pflicht nimmt, sie aber finanziell nicht belastet“, konstatiert Dr. Paulgerd Kolvenbach von der Beratungsgruppe Longial.

 

Was genau ist Opting-Out?

Beim Opting-Out Betriebsrenten-Modell nehmen neu eingestellte Mitarbeiter bereits mit der Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrages automatisch an der Entgeltumwandlung eines Unternehmens teil, es sei denn, sie widersprechen dieser Vereinbarung ausdrücklich schriftlich. Als Widerspruchsfrist könnte beispielsweise die vereinbarte Probezeit eingeräumt werden. Ein Nichthandeln des Arbeitnehmers bedeutet hingegen, dass der Vorsorgevertrag zustande kommt.

 

Insbesondere die Zielgruppe der  jungen Berufseinsteiger könnte mit der verbindlichen Einführung der Opting-out-Methode rechtzeitig fürs Alter vorzusorgen. Denn das schieben viele Berufseinsteiger allzu oft auf die lange Bank, was für sie im Extremfall zu einer Versorgungslücke nach der Arbeitszeit führen kann.

 

Allerdings müsse eine verbindliche Umsetzung des Opting-Out Betriebsrenten-Modells arbeitsrechtlich sauber begleitet werden, betont bAV-Experte Dr. Paulgerd Kolvenbach entschieden: “Gegenüber den Arbeitnehmern ist dabei eine offene Informationspolitik entscheidend.”

 

Aber auch auf der Arbeitgeberseite besteht Informations- und Aufklärungsbedarf. So haben Unternehmen bereits die Frage in den Raum gestellt, ob ein Angebot zur automatischen Teilnahme nicht wie in der bAV bisher üblich auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers beruhen müsse. Doch damit würde die Idee des Opting-out von vornherein am Ziel vorbei gehen, die ja gerade darauf abzielt, eine stärkere flächendeckende betriebliche Altersvorsorgestruktur aufzubauen.

 

Was Arbeitgebern und Arbeitnehmern das ganze jedoch etwas schmackhafter machen könnte, ist der finanzielle Zuschuss, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu gewähren bereit ist. Im Gespräch ist  immerhin ein 30-prozentiger Zuschuss zu einem Beitrag von bis zu 450 Euro pro Jahr.

 

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Verbindliche Betriebsrente: Zu viele Fragen offen beim Opting-out-Modell

  • Können Unternehmen die notwendige und umfangreiche Information der Beschäftigten über die Bedingungen rund um das Opting-out zeitlich überhaupt leisten?
  • Wie sehen die Konsequenzen für die Mitarbeiter aus, die sich gegen die automatische Entgeltumwandlung entscheiden?
  • Welche Folgen hat etwa ein verspäteter Widerspruch?
  • Was ist ein angemessener Zeitraum für den Widerspruch – zum Beispiel die Probezeit?
  • Was gilt für bestehende Arbeitsverhältnisse oder für Versorgungsverträge von früheren Arbeitgebern?
  • Wie geht man mit Beschäftigten mit befristeten Verträgen, die voraussichtlich keine signifikanten Betriebsrenten-Anwartschaften aufbauen werden um?
  • Wird es gelingen, die Verträge der Mitarbeiter flexibel anzupassen, weil beispielweise aus einem Single ein Elternteil wird?

 

Betriebsrente: Die Chance ist da, die Bereitschaft zur Veränderung auch

Angesichts der noch in vielerlei Hinsicht ungeklärten  Sachlage kommt bAV-Experte Paulgerd Kolvenbach zu folgendem Fazit: “Entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung von Opting-out sind flankierende Anreize, die die Verbreitung fördern, Flexibilität der Angebote sowie eine zuverlässige Beratung und Begleitung.”

 

Zudem seien gesetzliche Regelungen nötig, die sich aber auf ein Mindestmaß beschränken und nicht dazu führen sollten, dass überzogene Anforderungen an die Arbeitgeber oder Anbieter gestellt werden. Grundsätzlich blickt der Experte der endgültigen Entscheidung jedoch optimistisch entgegen. Der Boden sei bereitet, die Bereitschaft groß und die Chance vorhanden: “Für die Betriebsrenten kann erneut eine Renaissance beginnen.”

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