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5 No Go’s in Stellenanzeigen

Wer eine Stellenanzeige schaltet, will die besten Mitarbeiter für das eigene Unternehmen rekrutieren. Doch nur wenn das Stelleninserat wirklich ansprechend ist, melden sich die passenden Bewerber. Dabei unterlaufen Arbeitgebern allerdings immer wieder Fehler. Welche No-Go’s Sie in Stelleninseraten vermeiden sollten.

 

No Go in Stellenanzeigen Nummer eins: Zu kreative Jobtitel

Mancher Arbeitgeber versucht, sich mit seinen Stellenanzeigen von der Masse abzuheben, indem er zu humorvollen Jobtiteln greift wie „IT Evangelist“, „Pflege Guru“ oder „Finanz-Wizard“. Solche Jobtitel in Stellenanzeigen mögen nett gemeint sein.

 

Doch letztlich geht der Schuss meist nach hinten los. Denn: Weder verstehen Kandidaten wirklich, was der Stellenanbieter mit diesem Jobtitel überhaupt aussagen will, noch suchen sie nach solchen Jobbezeichnungen. Stellenanzeigen mit Fantasie-Jobtiteln werden daher nur von wenigen Bewerbern überhaupt gefunden und von noch weniger Kandidaten angeklickt – die Chance auf einen guten Bewerberrücklauf geht somit gegen Null.

 

So geht’s besser:

 

1. Den Stellentitel so präzise wie möglich wählen.
2. Der Jobtitel sollte die Stelle so genau wie möglich beschreiben.
3. Auf Anglizismen verzichten und stattdessen lieber klassische Jobtitel in Stellenanzeigen nutzen.

 

No Go in Stellenanzeigen Nummer zwei: Diskriminierende Stellenanzeigen

Auch diskriminierende Stellenanzeigen können Arbeitgebern viel Ärger bescheren. Zum Beispiel in Form von Schadenersatzforderungen frustrierter Bewerber. Denn in schweren Fällen handelt es sich bei diskriminierenden Aussagen ganz klar um den Bruch geltenden Rechts. So sieht das Allgemeine Gleichbehandlungs Gesetz (AGG) vor, dass Jobinserate auf alle inhaltlichen Elemente verzichten müssen, die eine Gruppe von Menschen gezielt von der Bewerbung auf einen Job ausschließen könnten.

 

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Es verbietet in Stellenanzeigen ganz allgemein die Benachteiligung eines Bewerbers aus den folgenden Gründen:

  • Rasse
  • Ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Identität

 

Im Alltag wirft das bei Arbeitgebern aber häufig Fragen auf. Ein Beispiel: Für eine Senior-Position macht es durchaus Sinn, etwa eine „mindestens dreijährige Berufserfahrung“ in Stellenanzeigen zu fordern.

 

Das könnte jedoch bereits als ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot wegen des Alters gewertet werden! Immerhin schließt eine solche Formulierung sehr junge Berufsanfänger von vornherein aus. Das ist im Zweifel vor Gericht zu klären. Damit es dazu aber erst gar nicht kommt, empfiehlt es sich, die Formulierungen in einer Stellenanzeige vorab juristisch prüfen zu lassen. Sicher ist sicher!

No Go in Stellenanzeigen Nummer drei: Zu oberflächliche Inhalte

Talente haben in der Regel die Auswahl zwischen verschiedenen Angeboten. Umso mehr müssen Arbeitgeber in ihrer Stellenanzeige ihre individuellen Mehrwerte herausarbeiten. Stechen diese den Kandidaten nicht sofort ins Auge, werden sie sich nicht die Mühe machen, auf den Bewerber-Button zu klicken.

 

Zu den wesentlichen Faktoren, die zu einer gesteigerten Arbeitgeberattraktivität führen, gehören aus Mitarbeitersicht Informationen über Angebote aus den folgenden Bereichen:

  • Flache Hierarchien
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Flexible Arbeitsbedingungen
  • Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Gute Karrieremöglichkeiten
  • Ansprechende Gehälter
  •  Interessante Tätigkeiten
  • Möglichkeiten zum Austausch
  • Wissensaustausch
  • Gutes Arbeitsklima

 

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No Go in Stellenanzeigen Nummer vier: Die reinste Bleiwüste

An Videos, Bilder, Animationen und Infografiken sind Bewerbern aus ihrem alltäglichen Erleben im WWW längst gewöhnt. Sie machen das Internet abwechslungsreich und bunt. Eine ähnliche Erwartungshaltung haben Talente auch gegenüber Stelleninseraten. Sie sollten optisch ansprechend und inhaltlich abwechslungsreich gestaltet sein. Reine Bleiwüsten begeistern heute niemanden mehr.

 

Stattdessen erwarten Kandidaten in Stellenanzeigen mindestens Bildmaterial aus dem Unternehmen, wenn nicht gar ein Recruiting-Video oder beides. So können sich Talente einen Einblick in das Unternehmensinnere verschaffen und sehen, wie die Kollegen ticken. Für Kandidaten ist das ein unvergleichlicher Service: Denn sie können sich bereits vor dem ersten Kennenerlernen einen Eindruck verschaffen, wie es in dem Betrieb zugeht. Fällt dieser positiv aus, ist die Chance umso größer, dass der Klick auf den Bewerben-Button erfolgt.

 

Vorsicht: So mancher Arbeitgeber ist in der Vergangenheit bei der Darstellung seines Betriebsklimas nicht so ganz bei der Wahrheit geblieben. Das geht nach hinten los. Laut einer Studie des HR Software Herstellers Softgarden sind stolze 48 Prozent der Bewerber der Ansicht, dass es bei ihren bisherigen Bewerbungen massive Lücken zwischen Darstellung und Wirklichkeit gab und die Stelle schöngeredet worden sei. Das sorgt für Enttäuschung. Daher gilt bei Bildern und Video: Authentizität ist Trumpf!

 

 

No Go in Stellenanzeigen Nummer fünf: Komplizierte Prozesse

Bewerber wünschen sich heute möglichst einfache Bewerbungsprozesse. Zum Beispiel nach dem Vorbild von Datingportalen. Die Rede ist von der so genannten „One-Swipe-Bewerbung“ via App.

 

Das funktioniert so: Bewerber geben ein paar Kriterien für ihre Wunschstelle ein und die App zeigt passgenaue Stellenanzeigen an. Wischt das Talent nach rechts, versenden Bewerber automatisch ihr Profil als Bewerbung an den Wunscharbeitgeber. Mit einem “Swipe” nach links ist das Unternehmen dagegen aus dem Rennen.

 

Eine gute Alternative ist die One-Click-Bewerbung: Die One-Click-Bewerbung ermöglicht Stellensuchenden per Klick auf den Bewerbungs-Button in einer Stellenanzeige, ihr aktuelles Bewerberprofil aus einem Karrierenetzwerk wie Xing oder LinkedIn oder aus einer Lebenslaufdatenbank in die Datenbank des Wunscharbeitgebers zu importieren.

 

Auch hier gilt: Kandidaten sind es aus anderen Bereichen längst gewöhnt, Dinge mit ein paar Fingertipps und am besten via Smartphone zu erledigen und erwarten das gleiche auch von einem modernen Bewerbungsprozess. Arbeitgeber, die das berücksichtigen, können entscheidend bei Talenten punkten. Die Realität sieht allerdings anders aus. Oftmals sehen sich Kandidaten, die den Bewerbungsprozess anstoßen wollen, komplex auszufüllenden Formularen gegenüber. Einfach sieht anders aus und viele springen ab. Chance vertan.

 

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